Schulausfall in Oldenburg
Grund ist zu erwartender Eisregen – Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen betroffen

In der Stadt Oldenburg fällt am Montag, 19. Dezember, der Unterricht aus
An den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Stadt Oldenburg fällt an diesem Montag, 19. Dezember 2022, ganztägig der Unterricht aus. Grund ist ein in der Nacht von Sonntag auf Montag erwarteter Eisregen. Der Deutsche Wetterdienst geht von extrem gefährlicher Straßenglätte aus.

Diese Entscheidung hat die Stadt Oldenburg im Konsens mit weiteren Kommunen im Bereich der Großleitstelle Oldenburger Land getroffen. Es ist an allen Schulen gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, betreut werden.

Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes wird gegen 3 Uhr eine Regenfront in der Region erwartet. Dabei ist bei Lufttemperaturen um den Gefrierpunkt und deutlich darunterliegenden Bodentemperaturen (bis minus 3 Grad) mit gefrierendem Regen zu rechnen, der auf den Oberflächen eine deutliche Eisschicht bilden wird. Die extremen Witterungsverhältnisse könnten bis in die Vormittagsstunden des Montags andauern.
Zuletzt geändert am 18. Dezember 2022

https://www.oldenburg.de/startseite/buergerservice/aktuelles/schulausfall-in-oldenburg.html



Informationen der Stadt Oldenburg

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Wetterlage weist die Stadt auf den Service des Infosystems KATWARN hin. Mit dessen Hilfe können sich Schülerinnen und Schüler sowie Eltern kurzfristig  darüber informieren lassen, ob sich am Schulbeginn etwas ändert. Das Katastrophenwarnsystem KATWARN informiert die Abonnenten per SMS.

So funktioniert es:
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Oldenburg schicken eine SMS mit dem Stichwort „KATWARN“, einem Leerzeichen und der Postleitzahl ihrer Anschrift an die Servicenummer 0163-7558842. Zu beachten ist: Es darf nur eine Postleitzahl pro Handynummer angegeben werden. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist optional.
Angemeldete Nutzer erhalten dann automatisch kostenlose Warnmeldungen von KATWARN per SMS und optional per E-Mail über große Gefahrenlagen in Oldenburg, aber auch über den eventuell späteren Schulbeginn in Oldenburg bei Glatteis oder starkem Schneefall.

Quelle: http://www.oldenburg.de/startseite/buergerservice/aktuelles/schule-findet-statt.html 06.01.2016, 16.46 Uhr


Informationen der Niedersächsischen Landesschulbehörde

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.

Freie Fahrt auf dem Schulweg?
Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
• Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
• Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klicken Sie auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
• Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/u-org/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen 06.01.2016, 1644 Uhr